Muss mir der Betrieb bzw. mein Arbeitgeber nach einem Unfall eine passende Stelle anbieten?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den verunfallten Arbeitnehmer einzugliedern. Allenfalls wird jedoch die berufliche Eingliederung im Rahmen eines IV-Verfahrens geprüft. Berufliche Massnahmen sind i.d.R. bei einem IV-Grad von 20% angezeigt. Die Massnahmen der IV sind vielfältig. Bei gewissen bezahlt die IV auch ein Taggeld. Im Rahmen eines Arbeitsplatzerhalts kann der Arbeitgeber in die berufliche Wiedereingliederung einbezogen werden, bspw. durch Anpassung des Arbeitsplatzes an die unfallbedingten Einschränkungen.