Muss ich mich durch einen Versicherungsarzt begutachten lassen?
Bei komplexen Körperschäden kommt der ärztlichen Einschätzung (der Arbeitsfähigkeit etc.) entscheidendes Gewicht zu. Deshalb ist es oftmals ‚matchentscheidend‘, welcher Arzt oder welches Gutachterinstitut die Begutachtung / Untersuchung durchführt. Leider gibt es im Gutachterwesen viele schwarze Schafe, sie dienen sich den Versicherungen an und verfassen Gefälligkeits-Gutachten; ein lukratives Geschäft!
Die Frage, ob Sie rechtlich verpflichtet sind, sich einer ärztlichen Untersuchung/Begutachtung zu unterziehen, muss für jede Versicherung und für jeden Einzelfall separat beurteilt werden. Während bei Sozialversicherungen (bspw. der Invalidenversicherung oder der Unfallversicherung) die Weigerung, sich einer solchen Untersuchung zu unterziehen, zu Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerungen führen kann, sieht die Situation bei Haftpflichtversicherungen anders aus. Zwischen der geschädigten Person und der Haftpflichtversicherung liegt kein hoheitliches Verhältnis vor, was bedeutet, dass sie bei der Auswahl des Gutachters volles Mitspracherecht haben und auch eine Begutachtung verweigern können.
In jedem Fall empfiehlt es sich bei Einladungen zu Begutachtungen über diese Gutachterinstitute oder die Gutachter Recherchen anzustellen oder eine spezialisierte Anwaltskanzlei einzuschalten. Unter Umständen kann eine Begutachtung durch einen bestimmten Gutachter vermieden werden. Oftmals gibt es eine Frist von 10 Tagen, um sich gegen die Begutachtung oder einzelne Gutachter zu wehren, welche zwingend eingehalten werden muss.