Martin Hablützel im Beobachter über ein Bemerkenswertes Urteil nach einem Selbstunfall

26. Februar 2021

Der Beobachter berichtete vor kurzem über einen pensionierten Ingenieur, der sich im Alleingang in einer Angelegenheit einen Freispruch erkämpfte, die seine Rechtsschutzversicherung für aussichtslos erklärt hatte.

«Das Urteil ist bemerkenswert», sagt Martin Hablützel, Fachanwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht. In der Regel würden Untersuchungs- und Gerichtsbehörden bei einem Selbstunfall auf Nichtbeherrschen des Fahrzeugs schliessen. Das Urteil sei auch konsequent, weil bei einem technischen Mangel eben nicht von vornherein geschlossen werden könne, dass der Lenker die Sorgfaltspflicht verletzt habe. «Es wäre wohl auch nicht willkürlich gewesen, wenn ein Gericht den Strafbefehl bestätigt hätte mit der Bemerkung, dass nicht jede theoretische Möglichkeit eines technischen Fehlers zu beachten sei», so Hablützel. Die Assista wollte zum Fall keine Stellung nehmen.

Beobachter vom 26.2.21