Martin Hablützel im 20minuten zu Essensverboten in öffentlichen Verkehrsmitteln
11. April 2021
Die nicht enden wollende Pandemie führt zu immer neuen Verboten und entsprechenden juristischen Fragestellungen zu deren Verhältnismässigkeit. Die Pendlerzeitung 20minuten befasste sich vor kurzem mit der Rhätischen Bahn, die ein allgemeines Ess- und Trinkverbot eingeführt hat.
Für Anwalt Martin Hablützel, Spezialist für Haftpflichtrecht, ist ein solches Essverbot jedoch verhältnismässig. «Man muss sehen, dass die Rhätische Bahn eine Transportpflicht hat. Sie muss dabei für die Sicherheit ihrer Passagiere sorgen, was mit dem Konsumationsverbot wohl versucht wird.» Auf Essen könne verzichtet werden, beim Trinken sei das allerdings schon kritischer. «Ein Schluck Wasser sollte schon erlaubt sein.» Vorausgesetzt, die Fahrt dauere nicht eine Ewigkeit. «Wenn man jetzt drei Stunden oder mehr fahren würde, dann wäre ein Essverbot fragwürdig, und es müssten zumindest Alternativen wie zum Beispiel ein Bistrowagen angeboten werden.»