Aufruf an die Angehörigen von Asbestopfern

15. Oktober 2021

schadenanwaelte hat gemeinsam mit dem Verein für Asbestopfer und Angehörige VAOund Vertretern aus der Industrie, den Versicherungen und den Sozialpartnern zur Gründung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA beigetragen. Ziel der Stiftung EFA ist es, Asbestopfern und Angehörigen schnell, fair und unbürokratisch zu helfen und sie finanziell zu unterstützen.
Ansprüche haben insbesondere auch Angehörige von Opfern, welche bereits vor Jahren, aber nicht vor 2006, verstorben sind.

Diese Angehörigen können sich noch bis zum 13. Dezember 2021 an den Entschädigungsfonds wenden.

Viele Opfer haben bis heute keine Kenntnis vom Entschädigungsfonds erlangt. Deshalb rufen wir die Asbestopfer, aber auch Sie als Versicherungsfachleute und Opferanwältinnen und Opferanwälte dazu auf, Ihre Versicherten, Ihre Klientschaft und Betroffene auf den Entschädigungsfonds hinzuweisen, damit diese die Ansprüche noch rechtzeitig geltend machen können. Zusammen mit dem VAO und dessen Präsidenten Massimo Aliotta richten wir unseren Aufruf auch an die Italien-Rückkehrer und deren Angehörige, wie Sie dem Artikel im Corriere Salentino vom 8. September 2021entnehmen können.

schadenanwaelte und der VAO setzen sich zudem dafür ein, dass diese Frist mindestens um ein weiteres Jahr verlängert wird.