m 22. August 2008 erlitt der bei der xy (nachfolgend: Beklagte) als angelernter Maurer angestellte (nachfolgend: Kläger) einen Arbeitsunfall. Auf einer Bausteile in Unterägeri stürzte er von einem Bockgerüst, weil die für das Gerüst verwendete Schaltafel unter seinem Gewicht zerbrach.

Am 22. August 2008 erlitt der bei der xy (nachfolgend: Beklagte) als angelernter Maurer angestellte (nachfolgend: Kläger) einen Arbeitsunfall. Auf einer Bausteile in Unterägeri stürzte er von einem Bockgerüst, weil die für das Gerüst verwendete Schaltafel unter seinem Gewicht zerbrach. Noch am gleichen Tag wurde der Kläger ins Zuger Kantonsspital überwiesen, wo er bis zum 26. August 2008 hospitalisiert blieb. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten bei ihm ein Schädelhirntrauma ersten Grades, ein HWS-Distorsionstrauma. eine Rissquetschwunde am Jochbogen der rechten Gesichtshälfte, eine Hüftkontusion rechts und SchürNvunden an der linken Hand {act. 1/4).

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