Luzerner Zeitung vom 9.6.2019 „Zuger IV-Stelle wird Intransparenz vorgeworfen.“

Gibt es Uneinigkeit bei IV-Anträgen wird ein externer Gutachter beauftragt. Gerade die Zuger IV-Stelle sei bei der Vergabe aber intransparent und unkooperativ, kritisiert ein Patientenanwalt. Er versucht nun über den Rechtsweg Licht ins Dunkle zu bringen.

Der Ordner ist dick und voller Gutachten. Alle stammen sie von einem Rheumatologen aus Bern und alle attestieren volle Arbeitsfähigkeit für leichte Arbeiten. «Wenn dieser Gutachter bei der IV-Stelle Zug zum Einsatz kommt, dann weiss ich schon von Beginn an, dass meine Klienten wenig Chancen haben», sagt Rainer Deecke von «Schadenanwälte», einer auf die Vertretung von Versicherten spezialisierten Kanzlei.

Gutachter wie der Berner kämen beispielsweise zum Einsatz, wenn der regionale ärztliche Dienst (RAD) der Invalidenversicherung (IV) die Empfehlung für weitere ärztliche Abklärungen zum Gesundheitszustand des IV-Antragssteller empfehle, erklärt der 39-jährige Anwalt aus Zug. «Oder der Antragssteller mit dem Abklärungsresultat des RAD nicht einverstanden ist.» In Kantonen wie Aargau oder Zürich gebe es Listen, wo alle Gutachter der kantonalen IV-Stelle aufgeführt sind und zudem informiert wird, wie häufig sie jeweils eingesetzt wurden. «In Zürich wird die Liste öffentlich im Internet publiziert, das nenne ich Transparenz», sagt Deecke. In Zug gibt es so eine nicht.

Herausgabe von Gutachten verlangt

Falls er also etwas gegen einen vorgeschlagenen Gutachter wie etwa den Berner einzuwenden habe, könnte er sich mit den anderen IV-Stellen meist auf einen anderen Gutachter einigen, führt Deecke aus. Dieses Vorgehen entspreche auch der Auffassung des Bundesgerichts. «Dieses hat in zwei Leitentscheiden festgehalten, dass ein Einigungsversuch bei der Wahl des Gutachters einzuleiten sei.» So werde auch späteren Gerichtsstreitigkeiten zur Qualität des Gutachtens proaktiv entgegengewirkt. «Weil es keine Liste gibt, kann man sich mit der IV-Stelle Zug aber so gut wie nie einigen», sagt Deecke. 

Konfrontiert mit seiner Kritik heisst es seitens der Zuger IV-Stelle: «Die Publikation von Ärztelisten wird damit begründet, die versicherte Person in ihren Verfahrensrechten zu stärken. Ob dies tatsächlich der Fall ist, erscheint uns fraglich.» Und weiter: «Oder könnten Sie (Anm. d. Red.: damit ist der Journalist gemeint) beurteilen, welcher der auf der Liste des Kantons Zürich aufgeführten Ärzte das beste Gutachten liefert?» Mit der Liste sei auch nicht geklärt, ob der Gutachter im fraglichen Zeitraum tatsächlich Kapazitäten habe. «Die von verschiedenen Rechtsanwälten geforderten diversen Auswertungen zu erstellen, ist mit viel Aufwand verbunden, den wir nicht ohne Weiteres leisten können.» Zum Thema Transparenz ist der Stellungnahme zu entnehmen, dass dieses Anliegen im Rahmen einer gesamtschweizerischen Lösung unter Einbezug aller IV-Stellen einheitlich umzusetzen sei. Zudem stehe es jeder versicherten Person offen, eigene Vorschläge für Gutachter zu machen unabhängig von einer bestehenden Liste.

Rainer Deecke versuchte derweil mit dem Öffentlichkeitsprinzip weiterzukommen. Um seinem Verdacht, dass der Berner Arzt einseitig arbeitet, bestätigen oder entkräften zu können, erbat er von der IV-Stelle eine Liste aller Gutachter zu erstellen, Angaben zu den attestierten Arbeitsfähigkeiten und Diagnosen sowie die Herausgabe von anonymisierten Gutachten der am häufigsten eingesetzten Gutachter. «Wir konnten ja nur Fälle aus unserer eigenen Kanzlei sammeln. Uns interessiert aber, ob der Berner oder auch andere Gutachter bei gewissen Diagnosen systematisch von voller Arbeitsfähigkeit ausgehen», so Deecke. Nur so könne vor Gericht der Anschein der Befangenheit belegt werden. Und vor allem habe es ihn interessiert, wer überhaupt wie viele Gutachten anfertigt. 

Regierungsrat gab ihm teilweise Recht

Die IV-Stelle antwortete dem Anwalt, dass sich eine solche Liste nicht einfach elektronisch erstellen lassen würde, da nur im jeweiligen Einzelfall alles dokumentiert sei. Zudem wurde die Herausgabe der Gutachten verweigert. Deecke erhob dagegen Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat, der ihm teilweise Recht gab. Eine Liste müsse die IV-Stelle zwar nicht erstellen, da das Öffentlichkeitsprinzip keinen Anspruch auf etwas noch nicht Vorhandenes gebe, jedoch müssten die anonymisierten Gutachten herausgegeben werden. Dafür dürfte dem Anwalt aber eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt werden, die aber keine abschreckende Wirkung haben dürfe. Auch unterstrich der Regierungsrat in seinem Entscheid, dass ein hohes öffentliches Interesse an der objektiven Vergabe von Gutachteraufträgen bestehe. 

IV-Stelle akzeptierte Entscheid nicht

Die IV-Stelle akzeptierte diesen Entscheid nicht. Zusammengefasst mit der Begründung, dass die Herausgabe aller verlangten Gutachten den Geschäftsgang lahmlegen würde. Das Verfahren ist nun vor dem Zuger Verwaltungsgericht hängig. Die IV-Stelle will sich deshalb dazu nicht äussern.

Um mindestens an einen Teil der Informationen zu kommen, probierte Deecke etwas anderes. «Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes, habe ich beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Liste der Zahlungen verlangt, welche sämtliche Gutachter von der IV-Stelle Zug erhalten haben. Die Liste liegt mir vor, mit dem Ergebnis, dass praktisch ein einziger Rheumatologe die Gutachten in den Jahren 2012-2017 anfertigte: der Berner.» Laut der Liste erhielt dieser im Jahr 2013 von der IV-Stelle Zug gesamt 73516 Franken. Im gleichen Zeitraum erhielt er auch noch von der IV-Stelle Aargau 81361 Franken und von der IV-Stelle Luzern 90872 Franken. «Das bestätigt meinen Verdacht, dass der Gutachter wegen seiner einseitigen und harten Linie bewusst immer wieder beauftragt wird», so Deecke. Zu der Liste und der darauf vermerkten Zahlungen befragt, teilt die Zuger IV-Stelle mit, dass ihr diese nicht bekannt sei und sie deshalb auch keine Stellung zu Deeckes Verdacht nehmen könne. Die Eignung eines Gutachters sei immer im Einzelfall zu bejahen oder zu verneinen. «In Zusammenarbeit mit dem RAD bekommen wir Vorschläge, welche Gutachter fachlich geeignet sind, eine Begutachtung vorzunehmen. Es geht um versicherungsmedizinische Fragestellungen, die möglichst beförderlich beantwortet werden sollen.» Neben der Fachkompetenz spiele deshalb auch die zeitliche Verfügbarkeit von Gutachtern eine wesentliche Rolle. Das Ziel aller Verfahrensbeteiligten seien qualitativ überzeugende Gutachten.

Und Rainer Deecke, der hat in einem aktuellen Fall mit der Zuger IV-Stelle tatsächlich eine Einigung erzielt. Wieder einmal habe er im Namen eines Klienten im März gegen die Einsetzung des Berners als Gutachter protestiert und einen anderen bekannten Gutachter vorgeschlagen. «Ich nahm dabei unter anderem auf die Liste vom Bundesamt für Sozialversicherungen Bezug», so Deecke. Die IV-Stelle teilte im Schreiben vom 5. Juni dann schriftlich mit, seinem Antrag stattzugeben. «Bisher ist mir das, bei der Zuger IV-Stelle nie gelungen. Das überrascht mich nun doch ein wenig», stellt der Patientenanwalt fest. Er hoffe, dass eine solche Einigung nun öfters möglich sei. An seinem Gesuch an die IV-Stelle will er trotzdem festhalten. «Wenn die IV-Stelle Zug sich weigert, bei einem derart sensiblen Thema wie den Begutachtungen prinzipiell Transparenz herzustellen, muss diese auf anderem Weg erreicht werden.»

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