Krankentaggeld
Ist es einer angestellten Person aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (ganz oder teilweise) nicht möglich, ihre gewohnte Arbeit zu verrichten, so springt in vielen Fällen eine Krankentaggeldversicherung mit Ersatzleistungen ein. Dauert eine Arbeitsunfähigkeitsphase länger an, meldet sich der Versicherer bei der versicherten Person meist auf irgendeine Weise und verlangt zusätzliche Informationen, was mit der Untersuchung durch einen durch die Versicherung bezeichneten Arzt einhergehen kann. Es kommt dann häufig vor, dass der Taggeldversicherer unter Hinweis auf die Abklärungsergebnisse die Versicherungsleistungen einschränkt oder gar verweigert. Der Bereich der Krankentaggeldversicherung ist ein Gebiet, auf welchem die Speziallisten von schadenanwaelte viel Know-how haben. Davon zeugt, dass RA David Husmann Co-Autor des ersten umfassenden Werks zum Krankentaggeld ist.
Schränkt eine Krankentaggeldversicherung die Leistungen ein oder verweigert sie solche gar grundsätzlich, ohne das nachvollziehbare Gründe vorliegen, sollte die Rechtssituation überprüft werden.
Team Krankentaggeld
Stephanie C. Elms
Rechtsanwältin, Partnerin
Marco Forte
Rechtsanwalt
Soluna Girón
Dr. iur., Rechtsanwalt
Melina Tzikas
Rechtsanwältin
Jeannine Diethelm
Rechtsanwältin
Jonas Steiner
Rechtsanwalt
Fabian Meyer
Rechtsanwalt
Kalliopi Tsichlakis
Rechtsanwältin