Kollektiver Rechtsschutz «Sammelklagen»
Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild existieren in der Schweiz nicht. Endlich sind aber auch die Länder der Europäischen Union und die Schweiz daran, Gesetzesbestimmungen zum kollektiven Rechtsschutz einzuführen.
Im Rahmen des Kollektiven Rechtsschutzes soll einer Vielzahl von Einzelpersonen ermöglicht werden, ihre Ansprüche gemeinsam gegen den Schadensverursacher durchzusetzen. Damit haben sie grössere Macht, geteilte Kosten und Risiken in den Verfahren gegen die mächtigen Konzerne.
Paradebeispiel waren die Klagen gegen VW, welche in Deutschland im Rahmen der sogenannten Musterfeststellungklagen erhoben wurden und welche zu Rahmenvereinbarungen zwischen den Konsumenten bzw. den Verbraucherverbänden und der Autoindustrie führten. In der Schweiz sind ähnliche Verbandsklagen abgewiesen worden und das Parlament tut sich aus Angst vor den wirtschaftlichen Auswirkungen schwer, endlich Reglungen des kollektiven Rechtsschutzes einzuführen.
schadenanwaelte und der Verband «Versicherte Schweiz» engagieren sich für die Verwirklichung und gemeinsame Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Industrie. Gerade bei schädigenden Medikamenten oder Impfstoffen, bei mangelhaften Medizinprodukten (Bsp. Hüftimplantate v. Johnson u. Johnson, Brustimplantate PIP, Rückenprothesen Cadisc-L), bei Asbestopfern ist ein geeintes Vorgehen effizient. Auch bei Schädigungen infolge von Luft- oder Gewässer- oder Umweltverschmutzungen, bei Lärmschädigungen, im Bereich von Strahlenschäden aufgrund der Telekommunikation oder bei Schädigungen durch Nanopartikel braucht es ein Instrument, um gemeinsam vor demselben Gericht Klage erheben zu können. Gleiches gilt auch im Bereich von Finanz- und Versicherungsprodukten.
Kollektiver Rechtsschutz «Sammelklagen»
Martin Hablützel
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner
Silvio Riesen
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner
Ulrich Kurmann
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner