Kann mir der Arbeitgeber während dem Krank sein bzw. Krankheit kündigen?

Das Gesetz sieht bei Krankheit, Unfall und weiteren Umständen, die die Arbeitnehmerin an der Arbeit hindern, sogenannte Sperrfristen vor, während derer das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden darf. Bei Krankheit und Unfall sind dies im ersten Anstellungsjahr 30 Tage, ab dem zweiten bis zum fünften Anstellungsjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage. Die Kündigung, die während dieser Sperrfrist ausgesprochen wird, ist nichtig, also nicht zu beachten. Wurde die Kündigung vor Beginn der Sperrfrist ausgesprochen, verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Sperrfrist. Diese Sperrfristen gelten erst nach Ablauf der Probezeit.