Kann ich einen Gutachter ablehnen?

Eine Ablehnung eines Gutachters in gerichtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Verfahren besteht in der Regel nur, wenn besondere Gründe vorliegen, die den Anschein der Befangenheit begründen. Solche sind Verwandtschaft, Freundschaft oder Feindschaft, frühere Kontakte als Gutachter oder behandelnder Arzt.

Bis heute hat das Bundesgericht Inkompetenz, eine versichertenfeindliche Haltung, ein feindschaftliches Verhältnis zum Rechtsvertreter, eine besondere oder wirtschaftliche Abhängigkeit des Gutachters von den Versicherungen als Grund regelmässig abgelehnt und darauf hingewiesen, dass solche Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung geltend zu machen sind. Das ist blosse Augenwischerei, denn regelmässig tendieren die Versicherungen und die Gerichte danach, trotz solcher Mängel vollumfänglich auf die Gutachten abzustellen.

Es bestehen dennoch, wenn auch sehr beschränkte Möglichkeiten, den Sozialversicherungen Vorschläge von Gutachtern zu unterbreiten.

Im Haftpflicht- und Privatversicherungsbereich werden die Gutachter häufig gemeinsam mit den Versicherungen bestellt, sodass dort eine gewisse Unabhängigkeit der Gutachter gewährt bleibt.

Sobald seitens der Versicherung eine Begutachtung vorgeschlagen oder aufgezwungen wird, empfehlen wir, sich von spezialisierten Anwälten beraten zu lassen. In der Regel hat man nur 10 Tage Zeit, um sich gegen eine Begutachtung überhaupt oder gegen einzelne Gutachter zur Wehr zu setzen. Hat eine Begutachtung nämlich einmal stattgefunden, ist der Mist bereits geführt. Es wird dann äusserst schwierig, eine weitere Begutachtung zu erzwingen.