Invalidenversicherung: reformieren statt zementieren! Martin Hablützel im neusten Jusletter
20. Mai 2021
Bundesrat und Parlament wollen mit der „Weiterentwicklung der Invalidenversicherung“ (WEIV) die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verstärken. Zudem soll das heutige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System ersetzt werden. Das Parlament hat die Gesetzesrevision im Sommer 2020 verabschiedet. Sie soll 2022 in Kraft treten.
Der Bundesrat ist nun beauftragt, diese Ziele auch durch Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVV) umzusetzen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) des EDI hat die Ausführungsbestimmungen nun entworfen und diese mit Erläuterungen in die Vernehmlassung geschickt.
schadenanwaelte hat gemeinsam mit dem djs (DEMOKRATISCHE JURIST_INNEN SCHWEIZ) eine Vernehmlassung ausgearbeitet, welche die beabsichtigten Veränderungen kritisch würdigt. Es ist zu verhindern, dass die restriktive, realitätsfremde und in grossen Teilen willkürliche Praxis des Bundesgerichts zum Gesetz erhoben wird. Die Frage, ob einer invaliden Person ein Rentenanspruch zusteht, soll zwar mittels statistischer Lohndaten beurteilt werden. Dabei sind aber alle Umstände, welche die Löhne von Invaliden negativ beeinflussen, zu berücksichtigen. Datenmaterial ist vieles vorhanden; das Bundesgericht und der Gesetzgeber brauchen es nur anzuwenden.
Im Jusletter vom 10. Mai 2021 (bezahlbarer Link) lesen Sie die Anregungen eines Praktikers zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung.