Integritätsentschädigung nach Unfall: Genau hinschauen lohnt sich

4. Oktober 2019

Bei bleibenden somatischen oder psychischen Gesundheitsschäden leistet die obligatorische Unfallversicherung (z. B. Suva) neben einer Rente meist auch eine Integritätsentschädigung. Dabei handelt es sich um eine einmalige Zahlung im Sinne eines Schmerzensgeldes. Die Höhe der Entschädigung wird anhand von Tabellen bemessen. In diesen ist ausgesuchten Gesundheitsschäden, je nach deren Schwere, ein Wert zwischen 0 und 100 Prozent zugeordnet. Hat ein Unfall zu mehreren Schäden geführt, sind diese zu addieren, wenn sie sich nicht gegenseitig beeinflussen; ansonsten ist eine Mischrechnung vorzunehmen.

Grundsätzlich obliegt es dem internen Versicherungsarzt, die Schwere des Gesundheitsschadens zu bemessen. Diese Bemessung steht oft in der Kritik. Insbesondere bei komplexeren Verletzungen schöpfen die Versicherungsärzte den ihr zustehenden Bemessungsrahmen kaum aus; ihre Einschätzung liegt deshalb meist an dessen unteren Ende. Ausserdem halten die Versicherungsärzte oft lapidar eine Zahl fest, ohne diese näher zu begründen. Dies ist meist ein Hinweis auf eine ungenügende Prüfung des Schadens. Des Weitern gehen die Ärzte nicht selten von einem falschen Rechtsverständnis aus: So werden oft auch dort Mischrechnungen gemacht, wo mehrere Schäden rechtsprechungsgemäss addiert werden müssten; im Ergebnis resultiert ein tieferer Prozentsatz.

Aus diesen Gründen rät schadenanwaelte, insbesondere bei komplexen Verletzungen, genau hinzuschauen. Meist hält sich der Abklärungsaufwand in Grenzen und bereits eine Erhöhung Integritätsschaden-Grads um 5 Prozent entspricht aktuell CHF 7‘410.-.

Suva Integritätsschaden-Tabellen (ganz nach unten scrollen)