Human Rights vom 6.12.2021; Strategische Prozessführung vor dem EGMR zum Schutz des Zugangs zum Recht: Der Fall Howald Moor u.a. gegen Schweiz
Der Fall Howald Moor u.a. gegen Schweiz
Referent: Martin Hablützel, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht, schadenanwaelte AG
Moderation: Katja Achermann, LL.M., Rechtsanwältin
Howald Moor Renate Anita, u. Mitb. gegen Schweiz (11.3.2014): Zur Debatte stand, ob sowohl Arbeitgeber als auch die SUVA als Sicherheitsverantwortliche für die Industrie beim Einsatz von Asbest Fehler begangen haben. Das Bundesgericht machte geltend, dies müsse nicht geprüft werden, weil seit dem letzten Asbestkontakt des Beschwerdeführers die 10-jährige Verjährungsfrist eingetreten sei. Da der Asbestkrebs Mesotheliom i.d.R. jedoch frühestens nach 15 Jahren auftritt, bedeutet dies faktisch, dass Schadenersatzansprüche verjähren, bevor die Krankheit entstanden ist. David Husmann von schadenanwaelte hat die beiden Bundesgerichtsentscheide zusammen mit RA Philip Stolkin nach Strassburg weitergezogen. Der EGMR stellte fest, dass die systematische Anwendung von Verjährungs- oder Verwirkungsregeln auf die Opfer von Krankheiten, welche erst lange Zeit nach den krankheitsverursachenden Ereignissen diagnostiziert werden können, die Betroffenen von der Möglichkeit ausschliesst, ihre Ansprüche geltend zu machen. Darin erkannte er einen Verstoss gegen das Recht auf Zugang zum Gericht (access to justice).
Der Fall hatte weitreichende Konsequenzen für das Schweizer Verjährungsrecht und die finanzielle Entschädigung von Asbestopfern. Er gilt als einer der erfolgreichsten strategischen Prozesse in der Schweiz der jüngsten Zeit. Nachdem das Bundesgericht die Rechtsprechung des EGMR weiterhin nicht nachvollzog, ist ein weiterer von Martin Hablützel geführter Fall vor dem EGMR hängig.
RA Martin Hablützel arbeitet mit seiner Kanzlei fallführend an den Asbest-Fällen. Er hat an diesen Fällen das Zusammenspiel von politischen, rechtssetzenden und gerichtlichen Verfahren im Straf-, Zivil-, Sozialversicherungs- und Opferhilfebereich erprobt. Martin Hablützel hat an der Universität Zürich Rechtswissenschaften studiert, ist Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht und als Partner bei schadenanwaelte.ch tätig. Er ist Vorstandsmitglied im Verband der Asbestopfer und Angehörigen und war Vertreter der Asbestopfer am Runden Tisch Asbest des EDI sowie Mitglied des Geschäftsausschusses des Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA).
Moderation: Katja Achermann, LL.M. (Cambridge), Rechtsanwältin, Doktorandin am Lauterpacht Centre for International Law der Universität Cambridge und Unterrichtsassistentin an der Universität St. Gallen, Mitglied im Executive Committee des Cambridge Pro Bono Project, freiwillige Mitarbeiterin der Anlaufstelle für strategische Prozessführung bei humanrights.ch.