Hilfsmittel

Streitigkeiten über Hilfsmittel sind nicht das Kerngeschäft des Personenschadenanwaltes. Viele Verbände und Organisationen setzen sich für die Betroffenen ein und sie haben die jeweiligen Kenntnisse in ihrem Spezialgebiet. Detaillierte Regeln finden sich in der Hilfsmittelverordnung (HVI) und dem erläuternden Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI). Aber auch im Rahmen der obligatorischen Unfall- oder der Militärversicherung werden Hilfsmittel gewährt.

Trotz dieser dichten Regelung kommt es vor, dass mit den IV-Stellen über die Abgabe von Hilfsmitteln, über die Höchstvergütungsbeträge, über die Kostenbeteiligung oder über Pauschalen gestritten wird. Gerade dort, wo erhebliche technische Fortschritte stattfinden, wie etwa bei den Prothesen, bei den Rollstühlen oder auch bei Lese- und Schreibsystemen, ist immer von neuem zu definieren, was für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, für die Fortbewegung, für die Herstellung von sozialen Kontakten erforderlich ist. Denn es besteht grundsätzlich nur Anspruch auf Hilfsmittel in einfacher, zweckmässiger und wirtschaftlicher Ausführung. Gestritten wird über Hilfsmittel, weil sie je nach Person unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechen müssen. So kann etwa eine computergesteuerte Bein-Prothese bei einer Chirurgin eine Integration besser fördern, als eine herkömmliche Prothese. Und gerade weil das Schweizer Recht den konkreten Ansprüchen des Betroffenen gerecht werden möchte (sogenannte Einzelfallgerechtigkeit), kommt es immer wieder vor, dass Ansprüche auf Hilfsmittel gerichtlich durchzusetzen sind.

schadenanwaelte hat in verschiedenen Fällen erfolgreich die Abgabe von anspruchsvollen Hilfsmitteln erstritten oder im Rahmen der Austauschbefugnis höhere Beiträge erwirkt.


Team Hilfsmittel