Heilungskosten

Durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG sind in der Schweiz wohnhafte Personen grundsätzlich gut abgedeckt, wenn es um krankheitsbedingte Heilungskosten geht. Trotz allem können sich Konstellationen – vor allem im Bereich der Krankenzusatzversicherung nach VVG – ergeben, in welchen sich eine Krankenkasse weigert, Heilbehandlungskosten zu übernehmen. Werden z.B. Zusatzkosten in einer Privatabteilung eines Spitals nicht vergütet, kann es schnell um zehntausende von Franken gehen.

Unsere auf das Versicherungsrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte gehen den Gründen einer von der Krankenkasse bekannt gegebenen Vergütungsablehnung nach und unterstützen Sie beim rechtlichen Vorgehen im Falle einer ungerechtfertigten Leistungsverweigerung.


Team Heilungskosten