Gibt es eine Zeitspanne, wie weit vorher die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen sein muss?

Rechtsschutzversicherungen sind in erster Linie «Versicherungen». Das heisst u. a., dass sie immer nur für Ereignisse abgeschlossen werden können, die sich nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung ereignet haben. Manchmal gibt es sog. «Karenzfristen», d. h. zwischen dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung und dem Ereignis muss eine gewisse Zeit liegen, oft drei Monate. 

Per 1. Januar 2021 ist das revidierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Gemäss dessen Art. 10 sind neu nun sog. «Rückwärtsversicherungen» grundsätzlich zulässig. D. h. es ist möglich, Rechtsschutzversicherungen abzuschliessen, die auch bereits eingetretene Schadenfälle decken. Genau genommen handelt es sich dabei nicht um Rechtsschutzversicherungen, sondern um Prozessfinanzierungen. Einzelne Rechtsschutzversicherungen bieten solche Deckungen zwischenzeitlich an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Rechtschutzversicherung. Gerne helfen wir Ihnen dabei.