Gedanken zum haftpflichtrechtlichen Invalideneinkommen, in: HAVE 4/2018, Rainer Deecke / Ulrich Kurmann

In der vorliegenden Abhandlung werden die Un­terschiede zwischen dem sozialversicherungs­rechtlichen und dem haftpflichtrechtlich relevanten tatsächlichen Arbeitsmarkt anhand der aktuellen Rechtsprechung und neuester Studien aufgezeigt. Der haftpflichtrechtlich relevante Erwerbsunfähigkeitsgrad unterscheidet sich erheblich vom sozialversicherungsrechtlichen Invaliditätsgrad. Die Leistungsfortsetzung im Sozialversicherungsrecht erfolgt auf der Basis einer «idealisierten Welt» und nicht auf den für das Haftpflichtrecht relevanten tat­ sächlichen Gegebenheiten. In einem Exkurs folgen.

Anmerkungen zur Frage, inwieweit ein sozialversicherungsrechtliches Gutachten im Haftpflichtrecht verwertbar ist. Sodann werden die wichtigsten Schadenminderungs- und beruflichen Massnahmen aufgezeigt und kritisch beleuchtet. Schliesslich er­ folgen Thesen, unter welchen Voraussetzungen die Anrechnung eines (haftpflichtrechtlichen) hypothe­tischen Hinkommens nicht mehr zulässig erscheint und von der Vermutung der wirtschaftlichen Nicht­ Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit ausgegan­gen werden sollte.