Gedanken zum haftpflichtrechtlichen Invalideneinkommen, in: HAVE 4/2018, Rainer Deecke / Ulrich Kurmann
In der vorliegenden Abhandlung werden die Unterschiede zwischen dem sozialversicherungsrechtlichen und dem haftpflichtrechtlich relevanten tatsächlichen Arbeitsmarkt anhand der aktuellen Rechtsprechung und neuester Studien aufgezeigt. Der haftpflichtrechtlich relevante Erwerbsunfähigkeitsgrad unterscheidet sich erheblich vom sozialversicherungsrechtlichen Invaliditätsgrad. Die Leistungsfortsetzung im Sozialversicherungsrecht erfolgt auf der Basis einer «idealisierten Welt» und nicht auf den für das Haftpflichtrecht relevanten tat sächlichen Gegebenheiten. In einem Exkurs folgen.
Anmerkungen zur Frage, inwieweit ein sozialversicherungsrechtliches Gutachten im Haftpflichtrecht verwertbar ist. Sodann werden die wichtigsten Schadenminderungs- und beruflichen Massnahmen aufgezeigt und kritisch beleuchtet. Schliesslich er folgen Thesen, unter welchen Voraussetzungen die Anrechnung eines (haftpflichtrechtlichen) hypothetischen Hinkommens nicht mehr zulässig erscheint und von der Vermutung der wirtschaftlichen Nicht Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit ausgegangen werden sollte.