Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von Einzelpersonen, Gruppen oder Nichtregierungsorganisationen angerufen werden, wenn die Menschenrechte gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK verletzt wurden. Voraussetzung für eine Beschwerde an den Gerichtshof ist, dass alle gerichtlichen Instanzen im betreffenden Land ausgeschöpft sind. In der Schweiz kann also nur gegen einen Entscheid des Bundesgerichts Beschwerde eingelegt werden. Zudem muss die Menschenrechtsverletzung auch vor den nationalen Gerichten gerügt worden sein.

Häufig wird der Gerichtshof für Menschenrechte als vierte Instanz bezeichnet. In der Schweiz, wo die Gerichte sehr konservativ und restriktiv entscheiden, besteht nicht selten Hoffnung, dass der Gerichtshof für Menschenrechte endlich Recht spricht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mehrere Klagen gegen die Schweiz wegen Verletzungen des Europäischen Menschenrechtsübereinkommens (EMRÜ) gutgeheissen. 

Rechtsanwalt David Husmann und Gründer von schadenanwaelte hat im bekannten Fall Howald Moor gegen die Schweiz vom 11. März 2014 (Nr. 52067/10 und 41072/11) bewirkt, dass die Anwendung einer kurzen Verjährungsfrist bei Asbestopfern als konventionswidrig bezeichnet wurde. Aber auch in anderen Leiturteilen des EGMR, etwa im Fall Di Trizio gegen die Schweiz wurde die Methode zur Ermittlung des Invaliditätsgrades bei teilzeiterwerbstätigen Frauen oder im Fall Beeler gegen die Schweiz die unterschiedliche Behandlung von Witwern und Witwen in der Alters- und Hinterlassenenvorsorge als diskriminierend und damit konventionswidrig beurteilt.

schadenanwaelte führen regelmässig Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in der Regel aber nur dann, wenn wir die Kläger schon vor den innerstaatlichen Gerichten vertreten haben.

Team Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Martin Hablützel

Martin Hablützel

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

Rainer Deecke

Rainer Deecke

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner