Erfolg vor Bundesgericht: Ärztliche Beurteilung der Unfallversicherung nicht beweiskräftig

30. März 2022

Das Bundesgericht hat in einem kürzlich von schadenanwaelte erstrittenen Urteil entschieden, dass sich das kantonale Gericht und die Suva zu Unrecht auf eine Aktenbeurteilung durch den kreisärztlichen Dienst der Unfallversicherung abgestützt haben. Der Kreisarzt hatte sich ohne Begründung und ohne Untersuchung des Versicherten über die Einschätzungen sowohl des behandelnden Schulterspezialisten wie auch eines Orthopäden des Regionalen Ärztlichen Dienstes der IV-Stelle hinweggesetzt. Diese beiden hatten den Versicherten jeweils persönlich untersucht und kamen zum Ergebnis, dass auch in einer gesundheitlich angepassten Tätigkeit eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bestehe.

Das Bundesgericht stellte klar, dass der Kreisarzt aufgrund der deutlichen Diskrepanz der Einschätzungen zwingend hätte begründen müssen, weshalb er von einer uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit ausgehe. Die beiden anderen Ärzte hätten sich durch die eingehende Untersuchung nämlich persönlich ein Bild von den schmerzbedingten Einschränkungen machen können (E. 5.4). Aufgrund fehlender Beweiskraft der kreisärztlichen Einschätzung wies das Bundesgericht die Sache zur Einholung eines externen schulterorthopädischen Gutachtens an das kantonale Gericht zurück.

Unfälle mit Schulterbeschwerden geben immer wieder zu rechtlichen Diskussionen Anlass. Darüber haben wir bereits letztes Jahr ausführlich berichtet (vgl. News vom 20. Mai 2021). Wir empfehlen deshalb, dass bei entsprechenden Beschwerdebildern rechtliche Beratung in Anspruch genommen wird.

Urteil des Bundesgerichts im Verfahren 8C_380/2021 vom 21. Dezember 2021