Elementarschäden, Reiseversicherung oder Betriebsausfall

Diebstahl, Brandschaden, Krankheit bei Reiseantritt oder Schäden infolge Betriebsunterbruch? Dies sind nur einige Beispiele von Risiken, gegen die man sich versicherungsmässig absichern kann. Kommt es zu Versicherungsfällen in diesem Bereich, gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), welches aus dem Jahre 1908 stammt. Im VVG werden die Rechte und Pflichten sowohl der versicherten Person, als auch der Versicherung geregelt. Speziell in diesem Bereich ist die Verteilung der Beweislast. So muss bspw. die versicherte Person den Diebstahl nur mit einem niedrigen Beweismass belegen. Kann allerdings die Versicherung Widersprüche geltend machen, muss die versicherte Person den Vollbeweis erbringen, was kaum je möglich sein wird.

Von besonderer Wichtigkeit ist es, gegenüber der Versicherung wahrheitsgetreue Aussagen zu machen, denn dies wird im Einzelfall und je nach Bedeutung der Sache alle Hebel in Bewegung setzen, um Zweifel an der Sachverhaltsschilderung des Geschädigten zu schüren.

Versicherungen tendieren darüber hinaus dazu, ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder besser ‚das Kleingedruckte‘ wortgetreu auszulegen. Ein kleiner „Fehler“ führt dann nicht selten zur Ablehnung von Leistungen. Allerdings dient das Kleingedruckte, so hat man den Eindruck, oftmals als schön klingende Begründung für die Ablehnung. Viele AVB-Bestimmungen sind ungewöhnlich oder unklar, weshalb sich die Versicherung nicht darauf berufen darf.

Wir verfügen über eine grosse Erfahrung in diesem Rechtsgebiet und haben viele Fälle gerichtlich ausgefochten. Melden Sie sich, falls Sie Schwierigkeiten mit einer solchen Versicherung haben, wir helfen Ihnen.


Team Elementarschäden, Reiseversicherung oder Betriebsausfall