Ein Lob für versichertenfreundliches Vorgehen

16. Dezember 2021

Auch wenn in unserem Newsletter das Verhalten der Versicherer immer wieder kritisch unter die Lupe genommen wird, soll – die Weihnachtszeit naht – für einmal ein Lob für ein kundenorientiertes Verhalten im Versicherungsgeschäft angebracht werden.

Für die meisten Krankenzusatzversicherungen wird das Ausfüllen einer Gesundheitsdeklaration durch die zu versichernde Person vorausgesetzt. Heutzutage kann dies auch bequem via Internet geschehen. Und da man sich beim Durchklicken von Webformularen üblicherweise etwas unbekümmerter verhält, als wenn ein Fragebogen aus Papier auszufüllen ist, sind Versäumnisse – drastischer ausgedrückt: Anzeigepflichtverletzungen mit Folge des Deckungswegfalls – schneller geschehen. Umso wertvoller, wenn die Versicherungsgesellschaft mit der postalischen Zustellung des Antwortformulars noch einmal ausdrücklich auf die Bedeutung der Richtigkeit der übermittelten Gesundheitsinformationen hinweist und die zu versichernde Person bittet, die Antworten handschriftlich zu korrigieren, falls Unachtsamkeiten geschehen sein sollten. Zudem ist der Hinweis hilfreich, dass bestehende Zusatzversicherungen erst gekündigt werden sollen, wenn die neue Police erstellt worden ist.

Auch wenn uns damit vielleicht einige Mandate wegen Anzeigepflichtsverletzungen oder Deckungsunterbrüchen entgehen sollten: Solches Verhalten einer Versicherung verdient ein Lob.

Schreiben betreffend Gesundheitsdeklaration zur Kontrolle