Die vorsorgliche Beweisführung als Reaktion auf eine negative Feststellungswiderklage im Personenschadenrecht, Anwaltsrevue 6/7/2022, S. 260, Thibaut Meyer / Patrick Wagner.

Seitdem das Bundesgericht die negative Feststellungswiderklage als Reaktion auf eine (gleich ob echte oder unechte) Teilklage nahezu bedingungslos zugelassen hat, sehen sich Geschädigte bei der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche vermehrt mit negativen Feststellungswiderklagen konfrontiert. Dies hat für die»– finanziell
meist schon angeschlagenen» – Geschädigten zur Folge, dass der Streitwert ihrer Teilklagen und damit auch das Prozessrisiko massiv ansteigt und zum endgültigen finanziellen Ruin führen kann. Der nachfolgende Beitrag soll aufzeigen, mit welchem prozessualen Institut Geschädigte die durch die Zulassung der negativen Feststellungswiderklage geschaffenen Nachteile ausgleichen oder zumindest reduzieren können.