Die Versicherung behauptet, meine Beschwerden hätten nichts mit dem Unfall zu tun.

Vor allem bei unklaren Beschwerdebildern ist die Frage der Kausalität heikel. Damit eine Versicherung leistungspflichtig ist, müssen die Beschwerden sowohl natürlich, als auch adäquat kausal zum Unfallereignis sein. Die Unfallversicherung kann Leistungen nach einer gewissen Zeit selbst dann ablehnen, wenn die Mediziner Beschwerden auf das Unfallereignis zurückführen

Stellt eine Unfallversicherung Leistungen wegen Verneinung des Kausalzusammenhangs ein, so sind meistens weitere Abklärungen unabdingbar. Oftmals müssen weitere ärztliche Angaben eingefordert werden, bevor entschieden werden kann, ob eine Anfechtung des negativen Entscheids Sinn macht. Zwingend zu beachten ist, dass eine Leistungsablehnung des Unfallversicherers aufgrund der Verneinung des adäquaten Kausalzusammenhangs nicht bedeutet, dass nicht Leistungen gegenüber anderen Versicherungen gleichwohl noch geltend gemacht werden könnten.