Die ’sorgfältige Verfahrensführung‘ in Krankentaggeldstreitigkeiten, HAVE 2/2022, S. 204, Thibaut Meyer / Patrick Wagner

Seitdem das Bundesgericht die negative Feststellungswiderklage als Reaktion auf eine (gleich ob echte oder unechte) Teilklage nahezu bedingungslos zugelassen hat, sehen sich Geschädigte bei der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche vermehrt mit negativen Feststellungswiderklagen konfrontiert. Dies hat für die»– finanziell meist schon angeschlagenen» – Geschädigten zur Folge, dass der Streitwert ihrer Teilklagen und damit auch das Prozessrisiko massiv ansteigt und zum endgültigen finanziellen Ruin führen kann. Der nachfolgende Beitrag soll aufzeigen, mit welchem prozessualen Institut Geschädigte die durch die Zulassung der negativen Feststellungswiderklage geschaffenen Nachteile ausgleichen oder zumindest reduzieren können.

In den meisten Personenschadenfällen, die einer gerichtlichen Beurteilung unterzogen werden, ist entweder die Haftung im engeren Sinn oder der Umfang und die Dauer der Unfallkausalität der geltend gemachten gesundheitlichen Beschwerden umstritten. Damit Geschädigte mit vernünftigem finanziellem Aufwand und überschaubarem Kostenrisiko die zwischen den Parteien strittigen Fragen und den damit zusammenhängenden finanziellen Anspruch beurteilen lassen können, hat der Gesetzgeber in Art.»86 ZPO die Möglichkeit etabliert, eine Teilklage einzureichen.