Die Sache mit dem CIRS

28. November 2018

Diverse Landeszeitungen schrieben im November 2018 über eine Verunsicherung der Schweizer Spitäler, weil das Bundesgericht der Justiz den Zugriff auf ein internes Fehlermeldesystem (CIRS, Critical Incident Reporting System) erlaubt hatte. In diesem System kann das medizinische Personal anonym Fehler melden, die zu schlimmen Folgen für die Patienten hätten führen können, sodass solche Fehler in Zukunft verhindert werden können.

Die Sorgen der Spitäler sind nachvollziehbar und auch aus unserer Sicht als Geschädigtenvertreter legitim. Müssen die Ärzte und Pflegenden straf- oder haftpflichtrechtliche Folgen aus den Einträgen fürchten, werden sie in Zukunft darauf verzichten, was wiederum die Patientensicherheit gefährdet.

Einmal mehr hat das Bundesgericht aus formaljuristischen Gründen und ohne Not die Situation der Patienten verschlechtert. Während es in BGE 141 III 363 die Beweisnot von Patienten zugunsten der Ärzteschaft noch zusätzlich verschärft hat, richtet sich die Spitze gemäss den jüngeren Bundesgerichtsentscheide nun gegen die Ärzte selbst, was aber letztlich wiederum auf die Patienten zurückfällt. Die Hoffnung liegt nun beim Parlament, welches am 19.9.18 die Motion SGK-NR 17.3974 angenommen hat. Die Motion hat zum Gegenstand, einerseits die Implementierung einer Sicherheits- und Fehlerlernkultur zu stärken und andererseits die Beweissituation bei fehlerhaften Eingriffen zu erleichtern. Da die Motion auch die Regressmöglichkeiten der Kassen verbessert, darf zumindest weiterhin gehofft werden.

Stellungnahme Stiftung Patientensicherheit

RA Fabian Meyer/FS Stephan Kinzl