Die Klägerin ist als selbständig erwerbende Therapeutin im Bereich Schamanismus tätig und bei der Beklagten gegen die wirtschaftlichen Folgen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für eine Lohnsumme von CHF 96’000.00 versichert.

Die Klägerin ist als selbständig erwerbende Therapeutin im Bereich Schamanismus tätig und bei der Beklagten gegen die wirtschaftlichen Folgen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für eine Lohnsumme von CHF 96’000.00 versichert. Im Krankheitsfall und erhält die Klägerin 100 % des versicherten Lohnes. Gestützt auf die von der Klägerin gemeldete 100 %-ige Arbeitsunfähigkeit bezahlte die Beklagte der Klägerin Taggelder für die Monate Juli und August 2014, stellte die Taggeldzahlungen jedoch per 1. September 2014 wieder ein. Nach verschiedenen ärztlichen Abklärungen nahm die Beklagte die Taggeldzahlungen Mitte Februar 2015 per 1. September 2014 wieder auf.

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