Die Invalidenversicherung hat sich an med. Gutachten zu halten!

11. Februar 2020

Gerichtsurteile betreffend IV-Renten ‚stehen und fallen‘ bekanntlich mit dem, was die medizinischen Gutachter sagen, bzw. schreiben. Ärgerlich ist es deshalb, wenn kantonale IV-Stellen in den (wenigen) Fällen, in denen die Gutachter von einer vollen Erwerbsunfähigkeit ausgehen, trotzdem nur eine Teil-IV-Rente zusprechen. In einem aktuellen von schadenanwaelte erstrittenen Urteil vor dem Versicherungsgericht des Kanons Aargau ist es nun gelungen, einen solchen Fall ‚zu drehen‘. Kommt der Gutachter zum Schluss, dass eine volle Erwerbsunfähigkeit vorliegt, so hat sich die IV daran zu halten!

Urteil Versicherungsgericht Aargau vom 9. Juli 2019