Darf ich meine Akten bei der Versicherung einsehen?

Jede einzelne Versicherung erstellt bei einem Versicherungsfall ein umfangreiches Dossier über die versicherte Person, welches nicht selten innert kurzer Zeit auf mehrere hundert Seiten anwachsen kann. Denken Sie daran, dass Sie Inhaber und Eigentümer dieser Daten sind. Das Datenschutzgesetz gibt Ihnen einen unabdingbaren Anspruch auf Einsicht in diese Daten. Die Akten können bei der jeweiligen Versicherung bestellt werden und werden oftmals auf einer Daten-CD zugestellt. Leider werden Versicherte ohne anwaltliche Vertretung bei solchen Einsichtsgesuchen oftmals abgewimmelt. In so einem Fall empfiehlt sich ein schriftliches Gesuch unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz. Dann klappt es mit der Einsicht in die Akten.

Wir empfehlen Ihnen, diese Akten vor der Einschaltung eines Anwalts oder bei einer Konsultation durch eine Opferberatungsstelle frisch zu bestellen und zur Erstbesprechung mitzunehmen. Dies erleichtert dem Anwalt die Ersteinschätzung Ihres Falles.