Es ist kein Geheimnis, dass die Schweiz bei der Höhe der #Genugtuung im Vergleich zu den europäischen Nachbarstaaten krass hinterherhinkt. Die Basisgenugtuung für Angehörige verstorbener Kinder beträgt Fr. 30’000. In Italien sind die Summen fünf- bis zehnmal höher, so Martin Hablützel in der NZZ vom 11.1.2026. Unter Berücksichtigung der Kaufkraft sei der Unterschied sogar noch markanter.
Nach der verheerenden Brandkatastrophe in Crans-Montana rückt nun auch die Verantwortung der Behörden in den Fokus. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, hat die Gemeindeverwaltung eingeräumt, die Unglücksbar «Le Constellation» jahrelang nicht kontrolliert zu haben. Martin Hablützel analysiert die rechtlichen Konsequenzen und warnt vor einem juristischen Chaos, sollten Bund und Kantone nicht rasch handeln.
Versäumnisse bei der Brandkontrolle
Die Gemeinde Crans-Montana gab zu, dass zwischen 2020 und 2025 eine Lücke bei den Sicherheitsüberprüfungen bestand. Martin Hablützel begrüsst dieses Eingeständnis, weist aber auf die gravierenden Folgen hin: Sollte nachgewiesen werden, dass diese Versäumnisse ursächlich für die Tragödie waren oder der Einbau des brennbaren Deckenmaterials behördlich bewilligt wurde, haften Gemeinde und Kanton.
Da die Versicherungssummen der Barbetreiber für den immensen Gesamtschaden – der auf mehrere Hundert Millionen Franken geschätzt wird – kaum ausreichen dürften, wird die Staatshaftung zur zentralen Hoffnung für die Opfer.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz erneut in einem Asbestfall wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verurteilt.
Hinterbliebene eines an Brustfellkrebs Erkrankten konnten ihre Ansprüche wegen Verjährung nicht durchsetzen. Zu Unrecht, wie die internationale Instanz erklärte.
Jetzt muss das Kantonsgericht Glarus den Fall erneut prüfen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz erneut in einem Asbestfall verurteilt. Dieser geht zurück ans Glarner Kantonsgericht.
Die Krankheit brach bei Marcel Jann wie in anderen Fällen erst nach Ablauf der früher geltenden absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren aus. Heute beträgt sie 20 Jahre.
Time-barring of asbestos victim’s case violated the Convention
Nuova condanna della Corte europea dei diritti dell’uomo per la giurisprudenza in materia di prescrizione. Lo Stato deve risarcire
Per la seconda volta nel giro di 10 anni, la Svizzera incassa una nuova condanna dalla Corte europea dei diritti dell’uomo (CEDU) di Strasburgo per aver negato giustizia a una vittima dell’amianto. La sentenza, pubblicata oggi, si riferisce al caso di Marcel Jann, un insegnante morto nel 2006 a soli 53 anni di mesotelioma pleurico, il tipico cancro provocato dalle fibre di asbesto che lui aveva respirato da bambino e in gioventù vivendo a pochi passi dalla fabbrica Eternit di Niederurnen (Glarona).
Weil einem Mann, der wegen Asbest an Krebs erkrankt war, kein faires Verfahren ermöglicht wurde, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz verurteilt.
Seine Krankheit brach erst aus, als die früher gültige Verjährungsfrist von zehn Jahren schon abgelaufen war.
Margrit Tschopp* erhält 2007 an der linken Hüfte eine Prothese aus Vollmetall eingesetzt. Bald plagen sie Schmerzen, beim Gehen hört sie ein Schnappen im Gelenk. Das Geräusch entsteht, weil sich…
Nun haben Alec Wohlgroth und Matthias Lüscher auf der ganzen Linie recht bekommen. Das Bezirksgericht Affoltern am Albis bezeichnet alle Wege am Uetliberg, auf denen kein Fahrverbot signalisiert ist, als legal befahrbar. Welcher Weg geeignet ist, um darauf Mountainbike zu fahren, entscheiden die Mountainbiker. Das Urteil lässt sich auf den ganzen Kanton Zürich anwenden – mindestens.
Howald Moor Renate Anita, u. Mitb. gegen Schweiz (11.3.2014): Zur Debatte stand, ob sowohl Arbeitgeber als auch die SUVA als Sicherheitsverantwortliche für die Industrie beim Einsatz von Asbest Fehler begangen haben…