Falls eine Haftung besteht und Ihr Kind unfallbedingt nicht dasselbe Einkommen erzielen kann, wie wenn der Unfall nie passiert wäre, hat es grundsätzlich Anspruch auf den dadurch entstandenen Lohnausfall. Wie hoch dieser Ausfall genau ist, muss in jedem Fall exakt geprüft werden.
Es muss stehts eine geeignete und für alle zufriedenstellende Lösung geben. Davon sind wird überzeugt. Zentral dabei ist, frühzeitig Vorsorge zu treffen und eine umfassende Planung für die langfristige Betreuung Ihres Kindes aufzugleisen. Neben unserer Beratung ist dazu auch das Wissen und die Erfahrung von weiteren Fachleuten wie z.B. Ärzten, Pflegefachpersonen oder Betroffenenorganisationen zentral. Zusammen sind wir in der Lage, die bestmögliche Lösung zu erarbeiten und diese mit Ihnen zusammen, für die Zukunft Ihres Kindes, umzusetzen.
Die haftende Person muss grundsätzlich für die finanziellen Folgen eines Unfalles aufkommen. Dazu gehören auch die Betreuung und Pflege eines Kindes. In der Regel ist daher die unfallbedingt zusätzliche Betreuung und Pflege angemessen zu entschädigen. Die exakte Höhe dieser Entschädigung hängt vom Einzelfall ab.
Wenn Kinder schwer verunfallen und bleibende Schäden wahrscheinlich sind, gesellen sich zu den gesundheitlichen oft auch finanzielle Probleme. Diese können die Existenz von betroffenen Familien stark gefährden und die schon so sehr hohe psychische Belastung noch zusätzlich steigern.