Patientenrechtsschutz ist eine Versicherung, welche Leistungen für den Fall erbringt, dass ein begründeter Verdacht auf eine medizinische Fehlbehandlung besteht. Sie übernimmt dann die med. Abklärungskosten, d.h. die med. Gutachter- und Anwaltskosten.
Das Spital muss Ihnen Kopien sämtlicher Akten aushändigen, ausser z.B. Notizen der Aerzte. Alles andere ist Bestandteil der Krankengeschichte, auf die Sie einen Anspruch haben. Wir empfehlen aber, die Krankengeschichte durch uns beschaffen zu lassen, damit Gewähr besteht, dass wir auch über die vollständigen Akten verfügen.
Das kann man so nicht beantworten. Schlechte oder unbefriedigende Operationsergebnisse sind nicht zwingend Folgen von ärztlichen Behandlungsfehlern, sie können auch Folgen von sog. Komplikationen sein. Der Arzt haftet nicht für eine erfolgreiche Operation, sondern nur für einen sorgfältig ausgeführten Auftrag. Ob eine Komplikation oder ein Behandlungsfehler vorliegt, beurteilt sich nach medizinischen Kriterien.
Sie nehmen Kontakt mit uns auf. Wir besorgen die sog. Krankengeschichte bei Ihren Aerzten und Spitälern und unterbreiten die Akten einem Facharzt zur Beurteilung. Sobald sein Bericht vorliegt, können wir beurteilen, ob sich Ihr Verdacht auf einen Behandlungsfehler bestätigt hat oder nicht.