Bei Massenschäden sind unzählige Personen vom gleichen Ereignis betroffen. Glücklicherweise kaum treten je Erdbeben oder Reaktorunglücke auf. In der Schweiz treten indessen nicht selten Unwetter auf. So sind etwa als Folgen von Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutschen oder als Folge von Hagel oder Eisregen häufig viele Menschen aus derselben Region betroffen.
Mit Corona hat sich gezeigt, dass Viren ein riesiges Schadenspotential für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Wirtschaft aufweisen. Es stellen sich in diesem Zusammenhang unzählige rechtliche Fragen. Im Folgenden haben wir nur einige wenige aufgegriffen.
Mit dem Klimawandel werden Schädigungen einhergehen, welche heute noch kaum abschätzbar sind. Die Schweizerische Gesetzgebung ist schlecht auf solche Ereignisse vorbereitet. Solange kein Schaden ausgewiesen ist, ist die Erhebung von Ansprüchen nicht möglich.
Diebstahl, Brandschaden, Krankheit bei Reiseantritt oder Schäden infolge Betriebsunterbruch? Dies sind nur einige Beispiele von Risiken, gegen die man sich versicherungsmässig absichern kann. Kommt es zu Versicherungsfällen…