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Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild existieren in der Schweiz nicht. Endlich sind aber auch die Länder der Europäischen Union und die Schweiz daran, Gesetzesbestimmungen zum kollektiven Rechtsschutz einzuführen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von Einzelpersonen, Gruppen oder Nichtregierungsorganisationen angerufen werden, wenn die Menschenrechte gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK verletzt wurden. Voraussetzung für eine Beschwerde an den Gerichtshof ist, dass alle gerichtlichen Instanzen im betreffenden Land ausgeschöpft sind.

Das Bundesgericht ist höchste Instanz in der Schweiz und sie entscheidet in der Regel endgültig. Eine Ausnahme gilt im Falle des Verstosses gegen die Menschenrechte, da steht den Betroffenen der Weg an den Europäischen Gerichtshof…

Privatversicherungen sind nicht selten die Profiteure der in den letzten Jahren eingetretenen verschärften Praxis in den Sozialversicherungen. Erhält die versicherte Person eine ablehnende Verfügung einer Sozialversicherung…

Aufgrund der hohen Präjudiziendichte und den vergleichsweise starren Verfahrensabläufen kann der Eindruck entstehen, man bewege sich in sozialversicherungsrechtlichen Gerichtsverfahren…

schadenanwaelte.ch vertreten grundsätzlich nur Geschädigte bzw. Versicherte. Es existiert jedoch auch die Konstellation, dass eine Versicherung „geschädigt“ wird und einen entsprechenden Ersatzanspruch hat, nämlich im Regressfall…

Können sich der Geschädigte und die Versicherung, welche für den Schaden aufzukommen hat, über die Höhe des Schadenersatzes nicht einigen, so bleibt nur ‚der Gang ans Gericht‘. Gemeint ist die Einleitung eines Zivilprozesses mittels einer Klage. Das Führen und Durchstehen eines Zivilprozesses ist sehr anspruchsvoll und will deshalb gut überlegt sein.