Bei Massenschäden sind unzählige Personen vom gleichen Ereignis betroffen. Glücklicherweise kaum treten je Erdbeben oder Reaktorunglücke auf. In der Schweiz treten indessen nicht selten Unwetter auf. So sind etwa als Folgen von Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutschen oder als Folge von Hagel oder Eisregen häufig viele Menschen aus derselben Region betroffen.
Mit Corona hat sich gezeigt, dass Viren ein riesiges Schadenspotential für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Wirtschaft aufweisen. Es stellen sich in diesem Zusammenhang unzählige rechtliche Fragen. Im Folgenden haben wir nur einige wenige aufgegriffen.
Mit dem Klimawandel werden Schädigungen einhergehen, welche heute noch kaum abschätzbar sind. Die Schweizerische Gesetzgebung ist schlecht auf solche Ereignisse vorbereitet. Solange kein Schaden ausgewiesen ist, ist die Erhebung von Ansprüchen nicht möglich.
Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild existieren in der Schweiz nicht. Endlich sind aber auch die Länder der Europäischen Union und die Schweiz daran, Gesetzesbestimmungen zum kollektiven Rechtsschutz einzuführen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte von Einzelpersonen, Gruppen oder Nichtregierungsorganisationen angerufen werden, wenn die Menschenrechte gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK verletzt wurden. Voraussetzung für eine Beschwerde an den Gerichtshof ist, dass alle gerichtlichen Instanzen im betreffenden Land ausgeschöpft sind.
Staatshaftungsfälle sind zahlreich, sehr vielfältig und unübersichtlich. Zum einen, weil nebst dem Bund auch jeder Kanton sein eigenes Staatshaftungsrecht hat. Bei der Staatshaftung des Bundes handelt es sich um eine Kausalhaftung. Es wird also nicht verlangt, dass der Schädiger schulhaft handelt.
Leider können Kinder trotz aller Vorsichtsmassnahmen verunfallen und sich dabei schwer verletzen. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, die Rechte und Interessen von Kindern und ihren Familien zu wahren.
Jeden Winter ereignen sich täglich viele Unfälle auf Skipisten. Pro Jahr verletzen sich in der Schweiz rund 60’000 Wintersportler. Neben Arm- und Beinverletzungen sind leider auch Kopfverletzungen keine Seltenheit.
Klassische Leistung der Pensionskasse ist die Altersrente zugunsten der Versicherten. Daneben sind aber auch Leistungen im Falle des Todes des Versicherten vorgesehen, wobei hier nicht nur minderjährige Kinder, sondern auch…
Rechtsanwältin