Bundesgericht

Das Bundesgericht ist höchste Instanz in der Schweiz und sie entscheidet in der Regel endgültig. Eine Ausnahme gilt im Falle des Verstosses gegen die Menschenrechte, da steht den Betroffenen der Weg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg offen.

Als letzte Instanz beurteilt das Bundesgericht in der Regel nur noch Rechtsfragen. Es stellt auf den Sachverhalt ab, wie er von den kantonalen Gerichten erhoben wurde, es sei denn dieser sei willkürlich oder aufgrund unzulänglicher Beweismittel erhoben worden.

Je nach Abteilung des Bundesgerichts werden bloss etwa 10 bis maximal 15 % der Beschwerden gutgeheissen. Gerade im Versicherungsrecht ist die Chance des Obsiegens für die versicherten Personen äusserst gering, während Beschwerden von Versicherungen, vor allem der SUVA oder der Invalidenversicherung häufiger gutgeheissen werden.

Dennoch scheuen sich schadenanwaelte nicht, sich durch alle Instanzen zu kämpfen. Zum einen ist ein positiver Gerichtsentscheid für die Betroffenen häufig existenzsichernd und zum andern erleben schadenanwaelte nicht selten, dass auch wenig aussichtsreiche Fälle gewonnen werden (Umgekehrtes trifft leider auch zu!)

schadenanwaelte haben unzählige und teilweise bahnbrechende Bundesgerichtsentscheide erstritten


Team Bundesgericht

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

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