Bundesgericht deckt Rückforderung von Krankentaggeldleistung
6. September 2020
Eine Versicherung behauptete gegenüber einem Selbständigerwerbenden, er sei gar nie selbständig tätig gewesen und verklagte ihn auf Rückzahlung von Krankentaggeldern. Das kantonale Gericht kam zwar zum Schluss, die selbständige Tätigkeit sei bewiesen und es habe keine Täuschung gegeben, schützte die Rückforderung aber mit Verweis auf einen Grundlagenirrtum der Versicherung über die Höhe der versicherten Leistungen, weil die Umsätze des Geschäfts unter der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geblieben seien. Schadenanwaelte übernahm den Fall für die Bundesgerichtsbeschwerde.
Obwohl sich die Versicherung im Verfahren immer nur auf eine Täuschung berufen hatte, und auch die Darlegungen und Beweise des Versicherten, dass er die versicherte Summe in guten Treuen geschätzt habe, nicht bestritten hatte (und zudem bei der Versicherung von Selbständigerwerbenden Besonderheiten bestehen) schützte auch das Bundesgericht die Rückforderung letztlich in sehr grosszügiger Handhabung des Rechts zugunsten der klagenden Versicherung.