BGE 4A_605/2019 vom 27. Mai 2020: Nach 17jähriger Leidensdauer: schadenanwaelte gewinnt komplexen Haftpflichtfall vor Bundesgericht
Ein Patient erleidet während eines ärztlichen Untersuchs im Jahr 2003 in einem Spital einen Schlaganfall. Die Spitalärzte erkennen dies zu spät, weshalb die notwendige Behandlung nicht rechtzeitig eingeleitet wird. Der Patient ist seither teilweise gelähmt und auch sonst sehr stark beeinträchtigt. Eine im Jahr 2006 vom damaligen Anwalt des Patienten erhobene Klage gegen das Spital wiesen sämtliche Gerichtsinstanzen ab, zuletzt das Bundesgericht im Jahr 2013. Wie er im Jahr 2020 doch noch zu seinem Recht kam, lesen Sie hier.
Im damaligen Verfahren gegen das Spital holte das erstinstanzliche Gericht ein medizinisches Gutachten ein. Die Gutachter kamen zum Schluss, dass der Patient selbst dann eine starke Behinderung aufgewiesen hätte, wenn der Schlaganfall rechtzeitig behandelt worden wäre. Folglich gingen sie davon aus, dass die zu späte Behandlung des Schlaganfalls nicht kausal für die Beschwerden des Klägers war.
Der Anwalt, der den Patienten im Prozess gegen das Spital vertrat, verpasste die Frist für das Stellen von Ergänzungsfragen an die Gutachter. Nachdem das Bundesgericht die Abweisung der Klage im Jahr 2013 bestätigt hatte, leitete schadenanwaelte – vor einem anderen Gericht als dem, welches die Klage gegen das Spital beurteilt hatte – einen Prozess gegen den früheren Anwalt des Patienten ein und argumentierte, dass das damalige Verfahren zu seinen Gunsten ausgegangen wäre, wenn jener die von ihm beabsichtigten Ergänzungsfragen fristgerecht eingereicht hätte. Dabei stellte sich schadenanwaelte insbesondere auf den Standpunkt, dass die Gutachter die Kausalität in ihrem Gutachten zu wenig differenziert betrachtet hatten und dies von den damaligen Gerichten nicht geprüft werden konnte, was der entscheidende Punkt für die Abweisung der Klage war.
Nach mehreren Verhandlungen und weiteren medizinischen Gutachten hiess die erste Instanz die Klage gut. Dieser Entscheid wurde von der Gegenpartei bis ans Bundesgericht weitergezogen, das deren Beschwerde schliesslich abwies, womit der Klage definitiv Erfolg beschieden war. Nach rund 17-jähriger Leidensdauer nahm mithin die Geschichte für den Patienten – zumindest aus rechtlicher Optik – doch noch ein gutes Ende.