Begutachtung im Auftrag der Krankentaggeldversicherung: auch hier besteht ein Recht auf eine Tonaufnahme

4. Februar 2021

Die Kritik betreffend Missstände bei medizinischen Begutachtungen im Auftrag der Sozialversicherungen erschallt schon seit langer Zeit. Nun wird als erster Schritt hin zur Transparenz voraussichtlich per 2022 im Gesetz das Recht der versicherten Person auf eine Tonaufnahme der Begutachtung verankert (Art. 44 Abs. 6 nATSG).

Damit wird erstmals beweisbar, was im Gespräch gesagt, gefragt und getestet wurde und die versicherte Person ist nicht mehr abhängig von der Dokumentation durch die Gutachter. Auch können so andere medizinische Experten beurteilen, ob die Begutachtung vollständig und korrekt durchgeführt worden ist.

Die neue Gesetzesbestimmung gilt aber nicht für Privatversicherungen wie z.B. Krankentaggeldversicherungen (nach VVG) – obwohl sich dort die gleichen Probleme ergeben. Unser Anwalt Soluna Girón zeigt in einer Abhandlung in der Fachzeitschrift HAVE Haftung und Versicherung aber auf, dass auch hier das Recht auf eine Tonaufnahme besteht. Der versicherten Person kann aus den gleichen Gründen und Wertungen wie im ATSG weder aus zivil- noch aus strafrechtlicher Sicht eine Tonaufnahme verwehrt werden. Mit einer Aufnahme kann vielmehr auch hier dem Missbrauch an den Versicherten entgegengewirkt werden – genauso wie die Versicherungen unter der Flagge der Missbrauchsbekämpfung das Recht beanspruchen, versicherte Personen durch Detektive usw. überwachen zu lassen.

Missbrauchsbekämpfung in der Privatversicherung – Recht auf Tonaufnahme der Begutachtung?