Bahn-, Schiffs- und Flugverkehrunfälle

Die Schweiz ist ein Land mit einem der dichtesten Netze an Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr. Leider ereignen sich – vor allem im städtischen Tramverkehr – viele Unfälle mit Personenschäden. Das vor ein paar Jahren revidierte Eisenbahngesetz sieht für solche Unfälle eine Kausalhaftung vor. Dies bedeutet, dass der Inhaber des Eisenbahn-, Tram- oder Seilbahnunternehmens auch ohne Verschulden für die Folgen eines Unfalls haftbar gemacht werden kann.

Vor allem bei Tramunfällen mit mehreren Ursachen (unübersichtliche Baustellen, Mitverschulden von anderen Verkehrsteilnehmern) entstehen oft komplizierte Haftungsverhältnisse und Verfahren. Weil die entsprechenden Verjährungsfristen (in der Regel ein Jahr ab Kenntnis des Schadens) sehr kurz sind, gilt es möglichst rasch kompetente juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir verfügen über grosse Erfahrung in der Vertretung von Opfern von Eisenbahn-, Tram- und Seilbahnunfällen und beraten Sie gern.


Team Bahn-, Schiffs- und Flugverkehrunfälle

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner