Autohaftpflicht Versicherungen müssen auch bei ‚Selbstunfällen‘ zahlen
2. April 2023
Die NZZ am Sonntag vom 2. April 2023 berichtet am Beispiel eines aktuellen, schweren Strassenverkehrsunfalls, dass Autohaftpflichtversicherungen auch für Folgen von sog. ‚Selbstunfällen‘ einzustehen haben, wenn das Opfer selber nicht Halter des Unfallfahrzeuges ist, was von eben diesen Haftpflichtversicherungen oft verschwiegen werde.
Auf die Frage, ob es überhaupt eine Rolle spiele, ob die IV oder die Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz aufkommt, betont Martin Hablützel, Mitgründer der Kanzlei Schadenanwälte, dass der Unterschied riesig sei: «Denn der Geschädigte ist vom Haftpflichtigen finanziell gleich gut zu stellen, wie wenn der Unfall gar nicht passiert wäre.» Damit summiere sich die Differenz zur Unfallversicherung oder der IV oft auf Hunderttausende Franken.
Ein wichtiger Posten ist der Erwerbsausfall: Die Unfall- oder Invalidenversicherung vergütet höchstens 80 bis 90% des früheren Einkommens. «Dagegen ersetzt die Haftpflichtversicherung den vollen Lohn, und sie muss die Entschädigung zusätzlich erhöhen, wenn der Verunfallte später dank einer Karriere oder einem höheren Arbeitspensum mehr verdient hätte.»
Gerade bei Schmerzpatienten sei es zudem möglich, dass die IV oder die Unfallversicherung eine Rente verweigert oder diese wieder kürzt, sagt Hablützel.