Assistenzentschädigung
Die Assistenzentschädigung ist eine „junge“ Leistungskategorie – damit wollte der Gesetzgeber gesundheitlich stark beeinträchtigten Menschen die Möglichkeit gewähren, in den vier eigenen Wänden zu leben und den Umzug in ein Heim zu vermeiden. Bei der Umsetzung des Systems der Assistenzentschädigung bestehen noch zahlreiche „Kinderkrankheiten“ und es zeigen sich immer wieder Fälle, in welchen die IV-Stelle Leistungen zu Unrecht verweigert. Mit der Erfahrung, welche wir unter anderem aus Pilotprozessen gewonnen haben, stehen wir Ihnen auch in Ihrem Verfahren zur Seite.
Team Assistenzentschädigung
Ulrich Kurmann
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner