Anwaltsfehler

Das Verhältnis zwischen einem Anwalt und seinem ‚Kunden‘ (die Praxis verwendet die Begriffe Klient oder Mandant) wird im sog. ‚Auftrag‘ geregelt. Die Pflicht des Anwalts ist es dabei, die Interessen seines Mandanten nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren. Macht der Anwalt dabei Fehler, indem er z. B. Fristen verpasst, den Mandanten nicht über (vor allem finanzielle) Risiken aufklärt oder die aktuelle Rechtsprechung nicht kennt, so haftet er gegenüber dem Mandanten für den daraus entstandenen Schaden.

Wir vertreten ausschliesslich Geschädigte in Personen- und Sachschadenfällen und haben uns aufgrund dieser Spezialisierung und der Tatsache, dass wir in der ganzen Deutschschweiz tätig sind, ein sehr grosses Know-how erarbeitet. Leider sehen wir aber immer wieder, dass sich auch Anwaltskolleginnen und –kollegen an Personenschadenmandate ‚heran wagen‘, denen es am entsprechenden Fachwissen und der notwendigen Erfahrung fehlt. Ist dem Geschädigten dadurch Schaden entstanden, so zögern wir nicht, solche Mandate zu übernehmen und auch gegen Kolleginnen und Kollegen vorzugehen.

Wir verfügen über grosse Erfahrung in der Vertretung von Anwaltshaftpflichtfällen und beraten Sie gern.


Team Anwaltsfehler

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

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