Am 9. Juli 2002 fuhr xy (geb. nachfolgend «Klägerin») mit ihrem Motorrad auf der Birrfeldstrasse in Bübikon hinter einem Lastwagen her. Ihren Angaben zufolge fielen Kieselsteine vom Lastwagen, wovon einer die Klägerin am linken Backenknochen traf. Die Klägerin verlor die Kontrolle über das Motorrad und stürzte.

Am 9. Juli 2002 fuhr xy (geb. nachfolgend «Klägerin») mit ihrem Motorrad auf der Birrfeldstrasse in Bübiikon hinter einem Lastwagen her. Ihren Angaben zufolge fielen Kieselsteine vom Lastwagen, wovon einer die Klägerin am linken Backenknochen traf. Die Klägerin verlor die Kontrolle über das Motorrad und stürzte. Sie wurde ins Kantonsspital Baden gebracht. Dort wurden stabile BWK 10. IT und 12 Frakturen und multiple Schürfwunden und Kontusionen diagnostiziert. Da der Lastwagenfahrer bzw. das Fahrzeug nicht ermittelt werden konnte, erbrachte der nationale Garantiefonds (nachfolgend «NGF»), vertreten durch die Zürich Versicherungs-Gesellschaft, der Klägerin Versicherungsleistungen (act. 1/3; act. 1/10).

Alles lesen