Am 22. August 2008 erlitt der bei der Beklagten als angelernter Maurer angestellte Kläger einen Arbeitsunfall. Auf einer Baustelle in Unterägeri stürzte er von einern Bockgerüst, weil die für das Gerüst verwendete Schaltafel unter seinem Gewicht zerbrach.
Am 22. August 2008 erlitt der bei der Beklagten als angelernter Maurer angestellte Kläger einen Arbeitsunfall. Auf einer Baustelle in Unterägeri stürzte er von einern Bockgerüst, weil die für das Gerüst verwendete Schaltafel unter seinem Gewicht zerbrach. Noch am gleichen Tag Kantonsspital, wo er sich bis zum 25. August begab sich der Kläger in Behandlung ins 2008 aufhielt Die behandelnden Ärzte diagnostizierten bei ihm ein Schädelhirntrauma ersten Grades ein HWS-Distorsionstrauma, eine Rissquetschwunde am Jochbogen auf der rechten Gesichtshälfte, eine Hüftkontusion rechts und Schürfwunden an der linken Hand (KB 4). Zum Unfallhergang bzw. zur auf der Baustelle angetroffenen Situation wurden von der, Polizei ein Rapport und eine Fotodokumentation erstellt (KB 7 und 8).