Ab wann brauche ich einen Anwalt / eine Anwältin?
Einige Tage oder Wochen nach dem Unfall stellen sich viele Fragen. Je schwerwiegender die Unfallfolgen sind, desto eher empfehlen wir, rasch einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Häufig können Ihnen auch verschiedene Beratungs-, Opferhilfe- oder Patientenstellen weiter helfen.
Dringend einen Anwalt aufzusuchen, raten wir Ihnen bei folgenden Umständen:
- Bei Unfällen mit tödlichen Folgen oder bei aussergewöhnlichen Todesfällen nach ärztlichen Behandlungen.
- Sie oder Ihre Angehörigen erleiden anlässlich eines Unfalles schwere oder mutmasslich bleibende Körperschädigungen und zwar in jedem Fall, sei es nun ein Verkehrsunfall, ein Unfall am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder sogar in den eigenen vier Wänden.
- Sie werden Opfer einer Gewalttat mit mutmasslich schwerwiegenden Gesundheitsfolgen.
- Der Unfallverursacher, die verantwortlichen Personen oder deren Haftpflichtversicherung bestreiten die Haftung.
- Sie werden von der Unfall-, der Invaliden- oder einer Privatversicherung aufgefordert, sich medizinisch abklären zu lassen.
- Der Schadeninspektor der Versicherung möchte Sie zuhause besuchen.
- Sie haben Hinweise, dass bei der Operation oder der ärztlichen Behandlung etwas schief gelaufen ist.
- Generell vor Ablauf von 3 Monaten, sofern der Unfallverursacher oder dessen Versicherung die Schuld bestreitet, damit Sie rechtzeitig Strafantrag erheben können.
- Generell vor Ablauf von zwei Jahren, um sicher zu gehen, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren.