20 minuten vom 30.10.2021; Todesraser von Chur – «Das Gericht hat hier mehr als nur ein Auge zugedrückt»

Nach dem milderen Urteil für den bekifften Todesraser P.F. ist das Unverständnis bei Angehörigen und Experten gross. «Für sie und alle Verkehrsopfer ist das Urteil ein herber Schlag», sagt Rechtsanwalt Martin Hablützel.

34 Monate Freiheitsstrafe, 17 davon unbedingt: Das Kantonsgericht Chur hat in einem Berufungsverfahren das Strafmass gegen den bekifften Todesraser P.F. deutlich gemildert. Noch liegt die schriftliche Begründung des Urteils nicht vor, bei den Angehörigen ist das Unverständnis aber gross: «Ich finde das einen riesen Skandal», sagt die Schwester der verstorbenen Larissa Caviezel, Michaela Schloz-Caviezel.

«Eine derartige Reduktion ist nur schwer nachvollziehbar», sagt auch Mike Egle von der Stiftung für Verkehrssicherheit RoadCross Schweiz. «Werden gefällte Urteile nicht umgesetzt oder stark reduziert, ist dies aus präventiver Sicht ein falsches Signal und die abschreckende Wirkung geht verloren.» Nun gelte es jedoch, die schriftliche Begründung des Gerichts abzuwarten, um die Entscheidung beurteilen zu können. 

Für die Angehörigen sei die Situation nicht einfach: «Die Verarbeitung von Trauer ist sehr individuell und Urteile helfen nur, wenn diese von den Betroffenen als ‹gerecht› empfunden werden. Dies ist mit der Reduktion sicher nicht der Fall.» Schwierig für die Familie sei auch die lange Wartezeit. Der Unfall habe sich bereits vor 4,5 Jahren ereignet, so Egle. «Wichtig wäre daher, dass die schriftliche Begründung schnell erfolgt, sodass sich die Familie damit auseinandersetzen kann.»

Die Einstellung des Täters zu seinen früheren Deliktenschockiere RoadCross, so Egli. «Er bagatellisiert diese als ‹Taten eines jungen Herrn› und zeigt weder Reue noch Einsicht und ist nicht bereit die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Dies ist schon fast verhöhnend für die Opfer.» Dazu komme sein jahrelanger Cannabiskonsum. «Wir fragen uns, ob es richtig war, dass jemand mit dieser Vorgeschichte und solch einer Einstellung seine Fahrerlaubnis überhaupt zurückerhalten hat?»

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