Die Schweiz kommt bei Asbestfällen ihren Verpflichtungen noch immer nicht nach!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) rügt die Schweiz im von schadenanwaelte erstrittenen Urteil vom 13. Februar 2024 nun zum zweiten Mal.
Zu Zeiten der «Überwindbarkeitsvermutung» galten Beschwerdebilder wie das «Chronic Fatigue Syndrome» (CFS) als überwindbar, wenn sich die Betroffene nur zumutbar willensanstrengte (bspw. Urteil des Bundesgerichts 9C_662/2009 vom 17. August 2010, insb. E. 3.3 zur Abgrenzung von «medizinisch Kranken» und «juristisch Invaliden»). Diese Rechtsprechung war aber schon länger Rechtsgeschichte, als sich die IV-Stelle des Kantons Luzern in einem von schadenanwaelte betreuten Fall Anfang 2021 auf den Standpunkt stellte, dass ein CFS in der IV allgemein nicht versichert sei.
Ärzte sind wie Anwälte an das Berufsgeheimnis gebunden und dürfen Dritten nur dann Auskunft über ihre Patienten geben, wenn sie vorgängig dazu ermächtigt worden sind, was auch gegenüber ihren eigenen Haftpflichtversicherungen selbst gilt.
Nachdem die private Quelle eines Klienten von schadenanwaelte, der das Quellwasser u.a. für die Herstellung von Whisky nutzte, wegen Bauarbeiten eines Schweizer Lebensmittelgiganten versiegt war, schloss er – vertreten durch einen Voranwalt – mit der Verursacherin eine komplizierte Vereinbarung ab, deren Ziel es war, ihm dieselbe Wasserqualität und -quantität zu gewähren wie vor der Versiegung. Was dann passierte und wie es schliesslich zu einem mehrjährigen Rechtsstreit kam, lesen Sie im folgenden Beitrag.
A poorly signposted toboggan run, inadequately maintained mountain carts, a collision between two cyclists: schadenanwaelte regularly receives enquiries from foreign tourists or their lawyers in connection with the liability issues that arise from such accidents. This article shows how important it is to act promptly in such cases and which crucial role criminal proceedings can play in this context.
Mutmasslich leiden in der Schweiz zwischen 70’000 bis 300’000 Patienten an der Post-Covid-Erkrankung, welche landläufig als Long-Covid bezeichnet wird.
Dieser Artikel geht auf die Revision der Invalidenversicherungsverordnung (IVV) ein, welche per 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
Der vorliegende Beitrag geht auf haftpflichtrechtliche Probleme bei der Behandlung durch Notärzte ein.