Human Rights

Die Menschenrechte (human rights) sind ein wichtiger Teil der schweizerischen Rechtsordnung. Sie schützen die Grundrechte aller Bürger und gewährleisten ein hohes Maß an Freiheit, Gleichheit und Schutz vor Diskriminierung. Menschenrechte werden in der Schweiz hauptsächlich durch die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt. Die EMRK ist ein internationales Abkommen, das gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten die völkerrechtlichen Grundsätze des Menschenrechtsschutzes einhalten. 

schadenanwaelte berufen sich häufig auf die EMRK vor den schweizerischen Gerichten und mit verschiedenen Beschwerden gegen Entscheide des Bundesgerichts gelangen sie gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft vor den Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg (EGMR). Der EGMR wird deshalb nicht selten als vierte Gerichtsinstanz bezeichnet.

schadenanwaelte führen prominente Menschenrechtsstreitigkeiten in folgenden Bereichen:

Howald Moor arbeitete bis 1978 in einer Maschinenfabrik, wo er mit Asbeststaub in Berührung kam. Über 20 Jahre später wurde bei ihm Brustfellkrebs diagnostiziert. Nach 18-monatiger Krankheit starb er an den Folgen dieser Krankheit. schadenanwaelte klagten für die Familie auf Schadenersatz, doch das Bundesgericht wies die Klage wegen Verjährung ab. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab der Familie 2014 Recht und stellte eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) fest, Asbest-Urteil kann zu Klagewelle führen (Tagesanzeiger). Nach langem Hin und Her hat das Parlament als Folge dieses Urteils reagiert und die Verjährungsfrist bei Personenschäden auf 20 Jahre verdoppelt. Weil diese 20 Jahre gerade bei Asbestopfern nicht ausreichen und weil das Bundesgericht die Praxis des EGMR nicht anwendet, mussten schadenanwaelte im Fall Jann ein weiteres Mal vor den Gerichtshof in Strassburg gelangen. Die Haltung des Bundesgerichts stösst auch die Lehre vor den Kopf.

In Zusammenarbeit mit einer niederländischen Gewerkschaft vertritt schadenanwaelte einen Gastarbeiter aus Bangladesch gegen die mächtige FIFA, FIFA Klage Gewerkschaften. Es geht um die seit Jahren weltweit angeprangerten, unhaltbaren, ja menschenverachtenden Zustände auf den WM-Baustellen in Katar. Als Folge der Klage und des wachsenden Druckes bekennt sich die FIFA heute gemäss Artikel 3 ihrer Statuten zur Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte und setzt sich für den Schutz dieser Rechte ein. 

2017 vergifteten sich rund 800 Landarbeiterinnen und Landarbeiter, als sie auf Baumwollfeldern im zentralindischen Yavatmal Pestizide ausbrachten. Die Vergiftungen forderten über 20 Todesopfer. Wie eine Recherche von «Public Eye» aufzeigte, war das Insektizid «Polo», dass von Syngenta mit Sitz in Basel hergestellt wird, für die Vergiftungen mitverantwortlich.  schadenanwaelte hat mit den Hinterbliebenen sowie mit einem überlebenden dritten Vergiftungsopfer in Basel eine auf der Produktehaftung basierende Schadensersatzklage eingereicht. Dies, weil einer der Wirkstoffe von «Polo», Diafenthiuron, direkt aus der Schweiz stammt. Es handelt sich dabei um die erste Klage von Produkthaftpflicht dieser Art.

Syngenta Pestizid spielt grössere Rolle bei Vergiftungswelle

 


Team Human Rights